Beim regelmäßigen WertpapierSparen mit vermögenswirksamen Leistungen (VL) wird Ihnen das Vorwärtskommen leichter gemacht. Denn meist helfen Ihr Arbeitgeber und – unter bestimmten Voraussetzungen – Vater Staat mit.
Sechs Jahre lang legt Ihr Arbeitgeber regelmäßig Ihre VL-Beträge an. Danach ruht das Kapital bis zum Ende des siebten Jahres. Dann wird der Gesamtförderungsbetrag Ihrem Depot gutgeschrieben – ebenfalls in Form von Fondsanteilen. Am Anfang des darauffolgenden Jahres können Sie über Ihr angespartes Vermögen verfügen.
Zum Beispiel kann Ihr Geld einfach im gleichen Fonds investiert bleiben. Mit der Nutzung aufeinanderfolgender VL-Verträge beziehen Sie weiterhin Zuschüsse und haben so die Chance, sich langfristig ein kleines Vermögen aufzubauen.
Zuschüsse Ihres Arbeitgebers können alternativ in Form von altersvorsorgewirksamen Leistungen in riestergeförderte Vorsorgeverträge eingezahlt werden. Fragen Sie einfach Ihren Arbeitgeber, ob diese Zuschussform auch für Sie verfügbar ist.**
Die DekaBank ist das Wertpapierhaus der Sparkassen-Finanzgruppe und Partner Ihrer Sparkasse.
* Zulagenberechtigt sind in Deutschland unbeschränkt Steuerpflichtige. Ledige mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis zu 20.000 Euro bzw. Verheiratete / eingetragene Lebenspartner mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis zu 40.000 Euro. Das Bruttoeinkommen kann allerdings deutlich über den genannten Einkommensgrenzen liegen. Beschränkt Steuerpflichtige erhalten die Arbeitnehmersparzulage unabhängig von der Höhe ihres Einkommens.
** Weitere Informationen zur steuerlichen Behandlung von Riester-Produkten entnehmen Sie bitte dem Produktprospekt zu Deka-ZukunftsPlan bzw. Deka-BonusRente.
Aussagen gemäß aktueller Rechtslage, Stand: Mai 2016. Die steuerliche Behandlung der Erträge hängt von Ihren persönlichen Verhältnissen ab und kann künftig auch rückwirkenden Änderungen (zum Beispiel durch Gesetzesänderung oder geänderte Auslegung durch die Finanzverwaltung) unterworfen sein.