Barren sind im Gegensatz zu Münzen einfacher und weniger aufwendig herzustellen, da keine Rohlingformung und Motivprägung anfallen. Deshalb sind diese günstiger als gewichtsmäßig vergleichbare Münzen.
Auf jedem Barren wird neben der Marke des Herstellers die Feinheit und das Gewicht des Barrens eingeprägt. Barren haben im Gegensatz zu Münzen keine Jahrgangsangabe und unterliegen keinen Auflagehöhen.
Goldbarren sind in verschiedenen Gewichten von 1 Gramm bis 1 Kilogramm erhältlich und sind steuerfrei.
Silber- , Platin- und Palladiumbarren gibt es in verschiedenen Gewichten zwischen 1 Gramm und 1 Kilogramm und unterliegen der Steuerpflicht zu 19 Prozent.
Die Größe (Abmessungen) und Form der verschiedenen Edelmetallbarren unterscheidet sich je nach Hersteller.
Anlagemünzen werden auch als Bullion Coins bezeichnet. Sie sind bei gleichem Materialwert teurer als Barren, was durch das Aufgeld (Agio) für die Prägung begründet ist.
Anlagemünzen sind in unterschiedlichsten Größen erhältlich. Am verbreitetsten sind 1 Unze, 1/2, 1/4 und 1/10 Unze. Daneben gibt es in einigen Ländern noch 1/20 Unze, 2 und 10 Unzen sowie 1-Kilogramm-Münzen (u.a. in Australien). 1 Unze entspricht einem Feingewicht von 31,1035 Gramm.
Das jeweils angegebene Edelmetallgewicht bezieht sich auf die aufgeprägte Feinheit. Münzen, die aus Legierungen bestehen, wie zum Beispiel der südafrikanische Krügerrand, haben daher ein höheres Rohgewicht.
Die Preise für Münzen variieren in Abhängigkeit vom Edelmetallpreis. Der Preis einer Münze setzt sich aus den aktuellen Edelmetallkonditionen, dem Prägungsagio, den Handlingskosten und einem eventuellen numismatischen oder nachfragebedingten Aufschlag zusammen.
Alle aktuellen Anlagemünzen sind offizielles Zahlungsmittel im jeweiligen Herkunftsland. Da der Edelmetallwert meist über dem aufgeprägten Nennwert liegt, werden diese Münzen in der Regel nicht als Zahlungsmittel verwendet.
Anlagegoldmünzen wie zum Beispiel der südafrikanische Krügerrand, österreichische Philharmoniker und andere sind von der Mehrwertsteuer befreit. Goldmünzen aus dem numismatischen Bereich (Sammlermünzen) dagegen sind gegebenenfalls steuerpflichtig. Münzen aus Silber, Platin und Palladium sind zu 19 Prozent mehrwertsteuerpflichtig.
Für das Geschäft mit Sorten und Edelmetallen gelten Sonderbedingungen.
Die Emsländische Sparkassenstiftung wurde 1995 von den damaligen Emslandsparkassen Kreissparkasse Aschendorf-Hümmling zu Papenburg, Kreissparkasse Meppen und Kreissparkasse Lingen (Ems) gegründet. Das Stiftungsvermögen beträgt 1,5 Mio. Euro. Bis heute wurden Projekte mit einer Gesamtsumme von etwa 10,7 Mio. Euro gefördert.
Der Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kunst und Kultur, des Denkmalschutzes, des Sports sowie der Heimatpflege und der Heimatkunde. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Beschaffung von Mitteln für die Förderung dieser Zwecke durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Die Stiftung wird durch ihren Geschäftsführer vertreten. Im Verhinderungsfall vertritt der stellvertretende Geschäftsführer die Stiftung. Der Geschäftsführer und sein Stellvertreter werden vom Stiftungsrat für die Dauer seiner Wahlperiode gewählt.
Der Stiftungsrat setzt sich aus dem Vorsitzenden des Verwaltungsrates der Sparkasse Emsland, dem Vorstand der Sparkasse Emsland und sechs weiteren Mitgliedern zusammen. Diese werden vom Verwaltungsrat der
Sparkasse Emsland für die Dauer der Wahlperiode des Verwaltungsrates benannt.
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