Eine Bestattung kostet im Durchschnitt rund 7.000 Euro. Mit der VGH Sterbegeldversicherung der VGH schützen Sie Ihre Hinterbliebenen im Todesfall vor hohen Kosten. Ein gutes Gefühl, zu wissen, dass die Liebsten in einer schweren Zeit entlastet werden.
Vertragspartner: VGH Versicherungen,
Provinzial Lebensversicherung Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover
Hier finden Sie die Vermittlerinformationen Ihrer Sparkasse.
Die VGH Sterbegeldversicherung sichert nicht nur die Beerdigungskosten, sondern erbringt auch wichtige Serviceleistungen.
VGH Sterbegeldversicherung | |
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Absicherung der Beerdigungskosten (Info) | 5.000 Euro bis 10.000 Euro |
Überschussbeteiligung (Info) | |
Eintrittsalter | 50 bis 80 Jahre |
Wartezeit (Info) | drei Jahre |
Bei Unfalltod sofortige Leistung ohne Wartezeit (Info) | |
Serviceleistungen für Sie im In- und Ausland (Info) | |
Serviceleistungen für Hinterbliebene (Info) | |
Ohne Gesundheitsprüfung (Info) |
Die VGH Sterbegeldversicherung ist speziell für 50- bis 80-jährige Menschen gedacht, die sicherstellen möchten, dass Hinterbliebene nicht mit den Bestattungskosten belastet werden.
Zudem können Sie dafür vorsorgen, dass eine angemessene Bestattung nicht an möglichen finanziellen Engpässen scheitert.
Serviceleistungen für Sie im In- und Ausland
Benennung und Vermittlung von:
Serviceleistungen für Ihre Hinterbliebenen
Vermittlung von:
Auf die Todesfallleistung ist keine Einkommensteuer zu zahlen. Erbschaftsteuer muss innerhalb der Freibeträge ebenfalls nicht entrichtet werden.
Anbieter: VGH Versicherungen, Provinzial Lebensversicherung Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover; Tel. 0800 1750 844 (kostenfrei) oder 0511 362 0 (zum üblichen Ortstarif), Fax 0511 362 29 60, E-Mail: service@vgh.de, Handelsregister: HRA Hannover 26226
Die Emsländische Sparkassenstiftung wurde 1995 von den damaligen Emslandsparkassen Kreissparkasse Aschendorf-Hümmling zu Papenburg, Kreissparkasse Meppen und Kreissparkasse Lingen (Ems) gegründet. Das Stiftungsvermögen beträgt 1,5 Mio. Euro. Bis heute wurden Projekte mit einer Gesamtsumme von etwa 10,7 Mio. Euro gefördert.
Der Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kunst und Kultur, des Denkmalschutzes, des Sports sowie der Heimatpflege und der Heimatkunde. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Beschaffung von Mitteln für die Förderung dieser Zwecke durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Die Stiftung wird durch ihren Geschäftsführer vertreten. Im Verhinderungsfall vertritt der stellvertretende Geschäftsführer die Stiftung. Der Geschäftsführer und sein Stellvertreter werden vom Stiftungsrat für die Dauer seiner Wahlperiode gewählt.
Der Stiftungsrat setzt sich aus dem Vorsitzenden des Verwaltungsrates der Sparkasse Emsland, dem Vorstand der Sparkasse Emsland und sechs weiteren Mitgliedern zusammen. Diese werden vom Verwaltungsrat der
Sparkasse Emsland für die Dauer der Wahlperiode des Verwaltungsrates benannt.
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