Von Ihrer Kreditkarte und Sparkassen-Karte Basis1 sind Sie ein Höchstmaß an Sicherheit und Innovation im Zahlungsverkehr gewohnt. Für noch mehr Schutz vor Kartenmissbrauch wird die PIN-Eingabe, wie schon bei Ihrer Sparkassen-Card (Debitkarte), nun auch bei Ihrer Kreditkarte und Sparkassen-Karte Basis1 zum Standard. Dies gilt bei Zahlungen im In- und Ausland für alle ab Juli 2017 ausgegebenen Karten.
Beim Bezahlen im Handel geben Sie mit Ihrer neuen Kreditkarte oder Sparkassen-Karte Basis1 nun in der Regel Ihre persönliche Geheimzahl (PIN) ein. Dadurch ist es einem Dritten bei Kartenverlust oder Diebstahl nicht möglich, Ihre Karte einzusetzen, da nur Sie Ihre PIN kennen. Es ist wichtig, dass Sie sich Ihre PIN merken und jederzeit eingeben können.
Normalerweise haben Sie bereits mit Ihrer Kreditkarte oder Sparkassen-Karte Basis1 eine PIN erhalten. Diese können Sie jederzeit in eine individuelle Wunsch-PIN ändern, damit Sie sich die Zahlenfolge leichter einprägen können. Dies funktioniert in wenigen Schritten an jedem Geldautomaten Ihrer Sparkasse.
Falls Sie Ihre PIN nicht mehr kennen oder haben, beantragen Sie gleich online eine neue PIN oder vereinbaren einen Termin mit Ihrem Berater. Damit Sie auch weiter überall mit Ihrer Kreditkarte und Sparkassen-Karte Basis1 bezahlen können.
¹ Bei diesem Produkt handelt es sich auch im Folgenden um eine Debitkarte.
Die Emsländische Sparkassenstiftung wurde 1995 von den damaligen Emslandsparkassen Kreissparkasse Aschendorf-Hümmling zu Papenburg, Kreissparkasse Meppen und Kreissparkasse Lingen (Ems) gegründet. Das Stiftungsvermögen beträgt 1,5 Mio. Euro. Bis heute wurden Projekte mit einer Gesamtsumme von etwa 10,7 Mio. Euro gefördert.
Der Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kunst und Kultur, des Denkmalschutzes, des Sports sowie der Heimatpflege und der Heimatkunde. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Beschaffung von Mitteln für die Förderung dieser Zwecke durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Die Stiftung wird durch ihren Geschäftsführer vertreten. Im Verhinderungsfall vertritt der stellvertretende Geschäftsführer die Stiftung. Der Geschäftsführer und sein Stellvertreter werden vom Stiftungsrat für die Dauer seiner Wahlperiode gewählt.
Der Stiftungsrat setzt sich aus dem Vorsitzenden des Verwaltungsrates der Sparkasse Emsland, dem Vorstand der Sparkasse Emsland und sechs weiteren Mitgliedern zusammen. Diese werden vom Verwaltungsrat der
Sparkasse Emsland für die Dauer der Wahlperiode des Verwaltungsrates benannt.
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