Beim Thema Pflege gilt: Jeder sollte sich absichern, denn es kann jeden treffen. Ob Unfall, Krankheit oder im Alter – eine private Pflegeversicherung ist in jedem Fall sinnvoll. Durch eine gestiegene Lebenserwartung wächst das Risiko, im Alter pflegebedürftig zu werden. Denken Sie dabei auch an Ihre Familie. Wenn das eigene Einkommen oder die Rücklagen nicht ausreichen, sind die nächsten Angehörigen (Ehepartner, Eltern, Kinder) gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet. Mit den Pflegetarifen der VGH schützen Sie sich und Ihre Lieben.
Vertragspartner: VGH Versicherungen, Provinzial Krankenversicherung Hannover AG, Schiffgraben 4, 30159 Hannover
Hier finden Sie die Vermittlerinformationen Ihrer Sparkasse.
Tarif VGH PflegeSchutz: Im Pflegefall zahlt die VGH Ihnen ein vereinbartes Tagegeld, das monatlich ausgezahlt wird – wenn nötig ein Leben lang. Die Höhe können Sie flexibel vereinbaren und für jeden Pflegegrad individuell festsetzen.
Tarif VGH PflegeBahr: Im Pflegefall zahlt die VGH Ihnen ein vereinbartes Tagegeld (30 Tagessätze), das monatlich ausgezahlt wird (100 Prozent in Pflegegrad 5, 40 Prozent in Pflegegrad 4, 30 Prozent in Pflegegrad 3, 20 Prozent in Pflegegrad 2, 10 Prozent in Pflegegrad 1). Die Leistung beträgt bei Pflegegrad 5 mindestens 600 Euro monatlich. Der Staat fördert diese Absicherung mit 60 Euro im Jahr bei einem Mindestbeitrag von 15 Euro im Monat.
Es gibt gemäß dem Pflegestärkungsgesetz II die folgenden fünf Pflegegrade:
Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Je nach Schwere der Pflegebedürftigkeit erfolgt nach einem bestimmten Begutachtungsverfahren die Einordnung nach einem Punktesystem in einen der fünf Pflegegrade. Zur Beurteilung herangezogen werden hierfür die individuell noch vorhandenen Fähigkeiten des Pflegebedürftigen (zum Beispiel Mobilität, Selbstversorgung, Bewältigung der krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen, Gestaltung des Alltags und so weiter).
Für den Tarif VGH PflegeSchutz ist eine Gesundheitsprüfung notwendig, da die VGH vorab einige Angaben zu Ihrem Gesundheitszustand benötigt.
Bei dem VGH PflegeBahr erhalten Sie den Versicherungsschutz ohne diese Prüfung.
Im Tarif VGH PflegeSchutz genießen Sie ohne Wartezeit direkten Versicherungsschutz.
Im Tarif VGH PflegeBahr beginnt der volle Versicherungsschutz nach fünf Jahren Wartezeit. Sie entfällt bei Pflegebedürftigkeit nach einem Unfall.
Im Pflegefall zahlt die VGH Ihnen im Tarif VGH PflegeSchutz ein vereinbartes Tagegeld, das monatlich ausgezahlt wird – wenn nötig ein Leben lang. Die Höhe können Sie flexibel vereinbaren und für jeden Pflegegrad einzeln festsetzen (bis maximal 20 Euro in VGH PflegeSchutz 1 und bis zu 100 Euro in VGH PflegeSchutz 2 bis 5).
Das Pflegetagegeld im Tarif VGH PflegeBahr beträgt
des vertraglich vereinbarten Pflegetagegeldes.
Die Auszahlung der Leistung erfolgt für jeden Monat – unabhängig von der Anzahl der Kalendertage – in 30 Tagessätzen. Die Leistung beträgt bei Pflegegrad 5 mindestens 600 Euro monatlich.
Anbieter: VGH Versicherungen, Provinzial Krankenversicherung Hannover AG, Schiffgraben 4, 30159 Hannover; Tel. 0800 1750 844 (kostenfrei) oder 0511 362 0 (zum üblichen Ortstarif), Fax 0511 362 29 60, E-Mail: service@vgh.de, Handelsregister: HRB: Hannover 59699.
Die Emsländische Sparkassenstiftung wurde 1995 von den damaligen Emslandsparkassen Kreissparkasse Aschendorf-Hümmling zu Papenburg, Kreissparkasse Meppen und Kreissparkasse Lingen (Ems) gegründet. Das Stiftungsvermögen beträgt 1,5 Mio. Euro. Bis heute wurden Projekte mit einer Gesamtsumme von etwa 10,7 Mio. Euro gefördert.
Der Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kunst und Kultur, des Denkmalschutzes, des Sports sowie der Heimatpflege und der Heimatkunde. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Beschaffung von Mitteln für die Förderung dieser Zwecke durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Die Stiftung wird durch ihren Geschäftsführer vertreten. Im Verhinderungsfall vertritt der stellvertretende Geschäftsführer die Stiftung. Der Geschäftsführer und sein Stellvertreter werden vom Stiftungsrat für die Dauer seiner Wahlperiode gewählt.
Der Stiftungsrat setzt sich aus dem Vorsitzenden des Verwaltungsrates der Sparkasse Emsland, dem Vorstand der Sparkasse Emsland und sechs weiteren Mitgliedern zusammen. Diese werden vom Verwaltungsrat der
Sparkasse Emsland für die Dauer der Wahlperiode des Verwaltungsrates benannt.