*Unserer Verpflichtung zur Veröffentlichung einer nichtfinanziellen Erklärung sind wir durch die Offenlegung im Bundesanzeiger zusammen mit dem Lagebericht nachgekommen (§ 289b Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a) HGB). Unabhängig davon stellen wir das veröffentlichte Dokument informatorisch auch auf unserer Internetseite zur Verfügung.
Die Emsländische Sparkassenstiftung wurde 1995 von den damaligen Emslandsparkassen Kreissparkasse Aschendorf-Hümmling zu Papenburg, Kreissparkasse Meppen und Kreissparkasse Lingen (Ems) gegründet. Das Stiftungsvermögen beträgt 1,5 Mio. Euro. Bis heute wurden Projekte mit einer Gesamtsumme von ca. 9,7 Mio. Euro gefördert.
Der Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kunst und Kultur, des Denkmalschutzes, des Sports sowie der Heimatpflege und der Heimatkunde. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Beschaffung von Mitteln für die Förderung dieser Zwecke durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Die Stiftung wird durch ihren Geschäftsführer vertreten. Im Verhinderungsfall vertritt der stellvertretende Geschäftsführer die Stiftung. Der Geschäftsführer und sein Stellvertreter werden vom Stiftungsrat für die Dauer seiner Wahlperiode gewählt.
Der Stiftungsrat setzt sich aus dem Vorsitzenden des Verwaltungsrates der Sparkasse Emsland, dem Vorstand der Sparkasse Emsland und sechs weiteren Mitgliedern zusammen. Diese werden vom Verwaltungsrat der
Sparkasse Emsland für die Dauer der Wahlperiode des Verwaltungsrates benannt.